Eine barrierefreie Wohnung bezeichnet eine Wohnung, die ohne fremde Hilfe von allen Menschen ohne irgendeine Einschränkung bewohnt werden kann. Barrierefrei wohnen ist besonders für Menschen mit körperlichen Einschränkungen wichtig. Nur so ist gewährleistet, dass auch beeinträchtigte Menschen (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) selbständig leben können.
Im öffentlichen Bereich regeln verschiedene DIN Normen, wie beispielsweise DIN 18024-1, wie Straßen, öffentliche Gebäude, Grünanlagen und Spielplätze gebaut werden müssen, um als barrierefrei zu gelten. Für den privaten Bereich regelt die DIN 18024-2 die Anforderungen an eine barrierefreie Wohnung.
Wer benötigt barrierefreies Wohnen?
Menschen, die eine barrierefreie Wohnung benötigen, sind oft körperlich beeinträchtigt. Weil mit den Jahren auch das körperliche Befinden abnimmt, ist barrierefreies Wohnen im Alter der wichtigste Aspekt in der Barrierefreiheit. Körperliche Beeinträchtigungen können Lähmungen und Gehbehinderungen sein. Blind- oder Taubheit kann ebenfalls dafür sorgen, dass die Wohnung auf barrierefreies Wohnen ausgerichtet wird. Menschen, die auf Hilfsmittel wie Rollatoren, Gehhilfen oder Rollstühle angewiesen sind, brauchen ebenfalls eine barrierefreie Wohnung.
Augen auf bei Wohnungsanzeigen
Barrierefrei wohnen ist ein Wunsch, den viele Menschen im Alter haben. Sie möchten ihren Angehörigen nicht unnötig zur Last fallen und sich in ihren eigenen vier Wänden möglichst selbständig bewegen können. Deshalb nimmt die Nachfrage nach entsprechendem Wohnraum mit langer Mietdauer bis ins hohe Alter kontinuierlich zu. Doch Interessenten sollten genau hinsehen, wenn ihnen auf dem Wohnungsmarkt Wohnungen angeboten werden. Die Anzeigen sind mit Begriffen wie „seniorengerecht“ oder „altengerecht“ gespickt, die auf barrierefreies Wohnen schließen lassen. Eine barrierefreie Wohnung ist das jedoch in der Regel nicht, da diese Begriffe nicht auf gesetzlicher Basis definiert sind und somit keinen Qualitätsstandard erkennen lassen. Gleiches gilt für „behindertengerecht“ oder „barrierearm“. Sie bieten zwar einen weitaus höheren Standard als senioren- oder altengerecht. Sicherheit für eine nach DIN-Normen gebaute barrierefreie Wohnung hat der Wohnungssuchende jedoch nicht.
Gewissheit hat ein Wohnungssuchender bei den Begriffen rollstuhlgerecht und barrierefrei. Wird eine Wohnung mit diesen Begriffen beworben, muss der Anbieter die Wohnung auch nach DIN 18040 geplant und gebaut haben. Aufpassen muss der Wohnungssuchende im Besonderen, wenn er eine rollstuhlgerechte Wohnung sucht. Eine barrierefreie Wohnung ist zwar nach der DIN-Norm gebaut. Für Rollstuhlfahrer ist sie aber erst mit dem Zusatz „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnung“ geeignet. Erst dann sind zusätzliche Voraussetzungen für Rollstuhlfahrer gegeben. Die Türbreite in der DIN-Norm macht den Unterschied zwischen barrierefreiem Wohnen und einer barrierefreien rollstuhlgerechten Wohnung. Für eine barrierefreie Wohnung reicht eine Breite von 80 Zentimetern aus, während eine rollstuhlgerechte Wohnung mindestens 90 Zentimeter Türbreite erfordert.
Was sind die Anforderungen für eine barrierefreie Wohnung?
Um eine Wohnung barrierefrei zu bauen, sind einige Vorgaben zu beachten.
- Die Wohnung muss frei von Stolper-Fallen sein. Jedes Zimmer muss mit dem Rollstuhl befahren werden können.
- Die Wohnung ist ebenerdig gelegen oder mit einer Rampe zu erreichen. Die Rampe darf kein Quergefälle und eine maximal Steigung von sechs Prozent haben. Zudem sind am Anfang und am Ende der Rampe Bewegungsflächen von 1,50 x 1,50 Meter anzulegen.
- Aufzüge im privaten Bereich müssen eine Mindestlast von 450 kg tragen können und über Innenmaße von mindestens 100 x 125 Zentimetern verfügen.
- Türen müssen eine Mindestbreite von 80 Zentimetern bei einer barrierefreien und 90 cm bei einer rollstuhlgerechten barrierefreien Wohnung besitzen.
- Fenster müssen als solche klar erkennbar und bei einer rollstuhlgerechten Wohnung auch im Sitzen zu öffnen sein.
- Im Badezimmer ist eine stufenlose Dusche mit rutschhemmendem Bodenbelag vorgeschrieben. Eine Badewanne sollte nach Möglichkeit eine Tür zum Einsteigen haben. Waschbecken müssen in einer rollstuhlgerechten Wohnung in der Höhe angepasst und unterfahrbar sein.
- Alle Zimmer garantieren eine großzügige Bewegungsfreiheit. Bei einer barrierefreien Wohnung darf die Bewegungsfläche 120 x 120 cm nicht unterschreiten. Die rollstuhlgerechte Wohnung hat ein Mindestmaß von 150 x 150 cm pro Zimmer.
Welche Fördermittel bietet der Staat?
Die Anforderungen an eine barrierefreie Wohnung sind sehr hoch. Die meisten Wohnungen erfüllen diese Anforderungen nicht. Aus diesem Grund müssen viele Wohnungen umgebaut werden. Der Staat begrüßt die Initiative von Menschen, die ihre Wohnung barrierearm oder barrierefrei umbauen möchten. Daher gibt es verschiedene Zuschüsse in Deutschland.
Der Zuschuss 455 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Möglichkeit, Fördergeld vom Staat zu erhalten. Soll eine Wohnung auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ umgerüstet werden, zahlt die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Maximal bis zu einem Betrag von 6.250 Euro. Bei Maßnahmen zur Barrierereduzierung werden 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 5.000 Euro erstattet.
Eine weitere Unterstützung der KfW ist der zinsgünstige Kredit 159 für altersgerechtes Umbauen. Wird eine Immobilie barrierefrei oder barrierereduziert umgebaut, kann ein Darlehen bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Der effektive Jahreszins liegt je nach Laufzeit zwischen 0,75 und 0,90 1,05 Prozent (geändert am 03.02.2017). Die Laufzeit kann zwischen 4 und 30 Jahre betragen, mit einer Zinsbindung von fünf bis zehn Jahren. Eine tilgungsfreie Anlaufzeit von einem Jahr bis fünf Jahre wird ebenfalls gewährt.
Menschen, denen vom „Medizinischen Dienst“ der Krankenkasse ein Pflegegrad zugesprochen wurde, können von der Pflegekasse weitere Zuschüsse erhalten. Die Pflegekasse gewährt Pflegebedürftigen einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen, welche die Lebensqualität eines Pflegebedürftigen erheblich verbessern; also für Umbauten in rollstuhlgerechte Wohnungen oder Einbauten wie beispielsweise ein Treppenlift.
Was ist vor dem Umbau zu beachten?
Besonders bei barrierefreiem Wohnen im Alter fallen nötige Umbaumaßnahmen erst auf, wenn die körperlichen Beeinträchtigungen schon eingetreten sind. Vor einem Umbau sollte sichergestellt werden, ob während des Umbaus ein Verbleib in der Wohnung noch möglich ist. Trifft dies nicht zu, muss für diese Zeit eine Ersatz-Unterkunft her. Wird die Wohnung zur Miete bezogen, dürfen Umbaumaßnahmen nicht ohne vorherige Absprache und Genehmigung des Vermieters vorgenommen werden. Sollen staatliche Zuschüsse die Umbaumaßnahmen mitfinanzieren, müssen diese unbedingt vor Beginn der Baumaßnahme beantragt und von der KfW oder der Pflegekasse schriftlich genehmigt werden.